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Wichtige steuerliche Änderung bei Abfindungen

Das Ende der Fünftel-Regelung im Lohnsteuerabzugsverfahren – Was bedeutet das für Unternehmen und Arbeitnehmer sowie Führungskräfte?


 

Zum 1. Januar 2025 tritt nach dem bereits Mitte 2024 verabschiedeten sog. Wachstumschancengesetz eine in der Trennungs- und Abfindungspraxis wesentliche Änderung in Kraft: Die beliebte Fünftel-Regelung wird aus dem Lohnsteuerabzugsverfahren gestrichen. Diese Regelung, die bislang viele Arbeitnehmer und Führungskräfte vor hohen Steuerbelastungen schützte, indem sie Abfindungen steuerlich begünstigte, wird künftig nur noch im Veranlagungsverfahren nach Ablauf des betreffenden Jahres anwendbar sein. Welche konkreten Auswirkungen hat dies für beide Seiten?


Die Systematik der bisherigen Fünftel-Regelung

Die Fünftel-Regelung (§ 34 EStG) ermöglichte es, Abfindungen steuerlich fiktiv auf fünf Jahre zu verteilen, um die Steuerprogression abzumildern. Dies führte regelmäßig zu erheblichen Steuervorteilen, insbesondere bei kleinen/mittleren Einkommen und hohen Abfindungsbeträgen. Allerdings mussten die Unternehmen bislang prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, und diese Regelung dann im Lohnsteuerabzugsverfahren anwenden. Fehlerhafte Berechnungen führten zu Haftungsrisiken für Unternehmen.


Die Änderungen ab 2025

Mit der gesetzlichen Neuerung entfällt seit Anfang Januar diese Pflicht für die Unternehmen. Die Steuerbegünstigung wird auf das Veranlagungsverfahren der Arbeitnehmer und Führungskräfte selbst verlagert:

  • die Unternehmen behalten künftig die reguläre Lohnsteuer (ohne Anwendung der Fünftel-Regelung) ein und weisen die Abfindungen ungeschmälert in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert aus.

  • Arbeitnehmer und Führungskräfte müssen die Anwendung der Fünftel-Regelung eigenständig im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung nach Ablauf des Steuerjahres prüfen und beantragen.


Auswirkungen für die Praxis

  • Für Unternehmen: Die Änderung bringt erhebliche Erleichterungen. Es entfällt der Prüfungsaufwand und das Risiko einer fehlerhaften Anwendung der Fünftel-Regelung.

  • Für Arbeitnehmer und Führungskräfte: Diese müssen künftig unterjährig mit einem höheren Lohnsteuerabzug rechnen und die steuerliche Begünstigung dann über die eigene Steuererklärung nachträglich geltend machen. Im laufenden Jahr kann dies erkennbar Liquiditätsauswirkungen haben.

  • Sozialversicherungsrechtlich bleibt alles beim Alten: Abfindungen werden sozialversicherungsfrei gezahlt.


Fazit und Empfehlung

Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter bei der Auszahlung von Abfindungen über die neue Rechtslage informieren, um Missverständnisse und spätere finanzielle Nachteile zu vermeiden. Es empfiehlt sich, entsprechende Hinweise u.a. in Aufhebungs- und Sozialpläne aufzunehmen. Eine Rechtspflicht hierzu besteht für die Unternehmen allerdings nicht.


 

RA Andreas Vogel (MM)
RA Andreas Vogel (MM)

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung in Trennungsmandaten sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer/Führungskräfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um die neuen Anforderungen rechtssicher umzusetzen und individuelle Fragen zu klären. Sprechen Sie mich an!



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